Pflichten · Fristen · Optionen
Die Antragspflicht kommt vor der Strategie
Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Fristen für Geschäftsführer – allgemein, keine Rechtsberatung.
Der Geschäftsführer muss die Lage kennen: fällige Verbindlichkeiten, Fortbestehensprognose, Dokumentation. Die Frist ist kurz, sobald der Grund vorliegt.
- Zahlungsunfähigkeit: fällige Schulden können nicht mehr bedient werden.
- Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, Prognose negativ.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Gestaltungsspielraum, keine Entwarnung.
Eine Website ersetzt keine anwaltliche Fristberechnung.
Nächster Schritt
Schildern Sie die Lage der Gesellschaft – wir ordnen Optionen ein, bevor Fristen oder Haftungsrisiken enger werden.