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Pflichten · Fristen · Optionen

Die Antragspflicht kommt vor der Strategie

Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Fristen für Geschäftsführer – allgemein, keine Rechtsberatung.

Der Geschäftsführer muss die Lage kennen: fällige Verbindlichkeiten, Fortbestehensprognose, Dokumentation. Die Frist ist kurz, sobald der Grund vorliegt.

  • Zahlungsunfähigkeit: fällige Schulden können nicht mehr bedient werden.
  • Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, Prognose negativ.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Gestaltungsspielraum, keine Entwarnung.

Eine Website ersetzt keine anwaltliche Fristberechnung.

Nächster Schritt

Schildern Sie die Lage der Gesellschaft – wir ordnen Optionen ein, bevor Fristen oder Haftungsrisiken enger werden.